Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025

Grundlagen zum Thema

Das Landsentwicklungsprogramm Thüringen 2025 löst den Landesentwicklungsplan Thüringen 2004 ab, welcher 2009 nachgebessert wurde. Die Landesentwicklungsprogramme stellen verbindliche Richtlinien für die Entwicklung des Freistaats dar und sind somit auch Gesetz. So regelt das LEP auch gezielt Förderungen, Investitionen, usw..
Das LEP Thüringen 2025 wurde am 15.4.2014 von der Landesregierung beschlossen und ist am 5.7.2014 in Kraft getreten.
Im Gegensatz zum LEP 2004 wurden bei der Erstellung des LEP Thüringen 2025 die vier Planungsregionen nicht bereits im Vorfeld an der Erstellung beteiligt. Allerdings waren die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats aufgefordert sich mit Eingaben einzubringen.
So haben wir uns als Verein (damals noch in der Gründungsphase) im November 2013 mit einer Stellungnahme (Download – PDF) zum zweiten Entwurf (Download – PDF) eingebracht.
Nachdem wir von der Beschlussfassung der Landesregierung erfuhren, haben wir die finale Fassung erneut geprüft und beim zuständigen Ministerium nachgehakt (Download – PDF).
Darauf erhielten wir eine Antwort (Download – PDF), die wir mit einem Hinweis auf das Grundgesetz erwiderten (Download – PDF).
Eine Pressemitteilung (Download – PDF) unseres Vereins blieb in der lokalen Presse leider unveröffentlicht. Ebenso eine spätere Pressemitteilung (Download – PDF) zum Thema kulturelle Vielfalt in Thüringen.

Unsere Kritikpunkte am LEP Thüringen 2025

Generell ist festzustellen, dass die Planungsregion Mittelthüringen und das Hermsdorfer Kreuz wirtschaftlich massiv gegenüber den drei anderen Planungsregionen bevorzugt werden. Merkwürdig ist, dass die Autobahn A73 in ihrer Bedeutung als Entwicklungskorridor relativ niedrig eingestuft wird. Sehr abstrakt und nicht nachvollziehbar ist die sogenannte Gateway-Funktion des Landkreises Sonneberg für ganz Südthüringen in Richtung Bayern. Die Fokusierung auf die sich auflösende Metropolregion Mitteldeutschland, der aus Thüringen mittlerweile nur noch die Oberzentren Jena und Gera angehören, ist nicht mehr zukunftsweisend. Dass Kulturerbestandorte nur dann für das LEP bedeutsam sind, wenn man diese optisch gut in der Landschaft wahrnimmt, kann mit gesundem Menschenverstand betrachtet zwangsläufig nur ein Kopfschütteln verursachen.
Für uns aber besonders schlimm und regelrecht ein wahrer Skandal ist jedoch die Tatsache, dass im LEP ausschließlich vom thüringischen Kulturerbe die Rede ist. Auch werden nur Kulturerbestandorte mit thüringenweiter Bedeutung berücksichtigt. So bleibt unsere fränkische Region, die immerhin 20 Prozent der Fläche und 17 Prozent der Bevölkerung des Freistaats umfasst, nahezu komplett außen vor. So wundert es leider auch nicht, dass nur drei bis vier (inkl. Bad Liebenstein) der 36 Kulturerbestandorte in Südthüringen zu finden sind, was nur acht (max. elf) Prozent der Kulturerbestandorte entspricht. Hier sehen wir auch einen Konflikt mit Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Hier die entsprechenden Auszüge aus dem LEP:
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